Merkblätter für Besitzer
Was ist ein Mikrochip?
Der Mikrochip wir auch Transponder genannt. Er ist so gross wie ein Reiskorn und kann mit dem entsprechenden Lesegerät beliebig oft elektronisch abgelesen werden. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene 12-stellige Identifikationsnummer. Am Anfang steht immer der Ländercode, der für die Schweiz 756 ist.
Mikrochips zur Kennzeichnung von Tieren dürfen nur an Tierärzte mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung und einem inländischen Praxisstandort abgegeben und ausschliesslich von diesen implantiert werden. Die Chipnummern werden beim Kauf der Mikrochips für jede Praxis in der Datenbank hinterlegt, damit weder ausländische Chips in der Schweiz implantiert noch Schweizer Transponder ins Ausland verschwinden können.
Mit dem sterilen Applikator wird der Transponder vom Tierarzt / Tierärztin unter die Haut auf der linken Halsseite (international nominierte Stelle) implantiert. Das Chippen wird vom Tier auch ohne Sedation gut toleriert und ist einfach durchzuführen.
Welche Informationen werden gespeichert?
In der Datenbank werden Informationen zum Tier wie Name, Geburtsdatum, Rasse, Farbe, Felllänge, Geschlecht, Kastrationsstatus erfasst. Ebenso werden bestimmte Merkmale wie eine angeboren zu kurze oder aus medizinischen Gründen verkürzte Rute aufgenommen.
Beim Tierhalter werden die Personalien, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse gespeichert.
Zugang zu den eigenen Daten und das eigene Tier erhalten Tierhalter mit der Registrierung in der Datenbank. Über diesen privaten Account können zum Beispiel Adressänderungen oder Halterwechsel durchgeführt werden.
Vollumfänglichen Zugriff auf die Datenbank haben nur die Datenbankmitarbeiter selber, Tierärzte und Tierheime, die Gemeinden und die Polizei.
Wann muss der Mikrochip gesetzt werden?
In der Schweiz müssen alle Hunde vor der Weitergabe an den neuen Halter, spätestens aber bis zum Alter von 3 Monaten mit einem Schweizer Chip eindeutig gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Das Chippen ist nur bei Hunden Pflicht, nicht aber bei anderen Tieren. Katzen zum Beispiel können auch gechippt werden, diese werden aber in einer anderen Datenbank erfasst. Bei Hunden hat die Chippflicht nicht nur seuchenpolizeiliche Gründe, sondern dient auch der genauen Identifizierung bei Bissverletzungen und bei Auffinden eines Hundes / nach Entlaufen. Für Katzen wäre eine Chippflicht auch empfehlenswert.
Müssen importierte Tiere auch einen Chip haben?
Ja, Importhunde, -katzen und -frettchen müssen vor der Reise in ihrem Herkunftsland gechippt werden. Es gelten noch andere Bestimmungen für die Einreise, welche hier nicht behandelt werden. In der Schweiz angekommen, muss der Hundehalter auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde den Hundehalterteil in der Hundedatenbank AMICUS eröffnen lassen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Mit der Eröffnungsbestätigung der Gemeinde kommt der Hundehalter zu uns in die Praxis. Dafür braucht er einen Termin und bringt ausserdem den Hund und dessen Impfbuch mit. Für die Registrierung von neuen Hunden, auch Schweizerhunde, ist gesetzlich eine Frist von 10 Tagen ab Übernahme / Import festgelegt.

Welche Tiere benötigen den Chip für Reisen ins Ausland?
Für den Grenzübertritt müssen sowohl Hunde, als auch Katzen und Frettchen mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung ist nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde. Hunde, Katzen und Frettchen haben ausserdem die Bestimmungen des Ziellandes und für die Wiedereinreise zu erfüllen. Diese Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Werden mehrere Länder durchreist, sind die Bedingungen jedes einzelnen Landes zu erfüllen.