Tierarzt Limmattal Natascha Rusch Bahnhofstr. 80, 8902 Urdorf, 044 734 34 40
Tierarzt Limmattal GmbH 044 734 34 40 Bahnhofstr. 80, 8902 Urdorf
Direkt zum Seiteninhalt
Klassische Medizin
Impfempfehlungen 2022 inkl. Ergänzungen 2024
 
der SVK-ASMPA
 
(Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin)
 

 
I. GRUNDSÄTZLICHES
 
1.  Es soll jedes Jahr ein Gesundheitscheck der Katze / des Hundes und ein Impfgespräch mit den Tierbesitzenden in der tierärztlichen Praxis erfolgen. Im Rahmen dieses Termines wir ermittelt, ob und / oder welche Impfung nötig und gewünscht sind.
2.  Impfprophylaxe ist nach wie vor die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung ist eine vollständige Grundimmunisierung sowie die anschliessende Wiederholungsimpfung.
3.  Ein möglichst hoher Anteil geimpfter Tiere in der Population ist anzustreben.
4.  Die Impfantigene und -intervalle sollen optimal auf das einzelne Tier abgestimmt werden, um einen bestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Bei trächtigen Tieren und bei Tieren mit Immunsuppression sollten inaktivierte Vakzinen verwendet werden.
5.  In gewissen Situationen kann eine Überprüfung der Immunantwort vor oder nach Impfung mittels serologischer Tests indiziert sein. Da die erhältlichen Testverfahren oft ungenügend standardisiert sind, kann die Titerbestimmung nur mit Vorbehalt empfohlen werden. Ausserdem korreliert der Antikörpertiter nur bei ausgewählten Impfkomponenten (Parvovirus, felines Panleukopenievirus, Adenovirus und Staupevirus) mit dem Vorliegen einer protektiven Immunität.
6.  Die Impfempfehlungen sind bewusst vorsichtig formuliert. Sie werden laufend überprüft und dem neusten Erkenntnisstand angepasst.
7.  Vaccinovigilance ist ein System für Rückmeldungen über unerwünschte Wirkungen von immunologischen Tierarzneimitteln.

II.  HUND
GRUNDIMMUNISIERUNG HUND
Für eine Grundimmunisierung sollte immer dasselbe Produkt verwendet werden.
1.  Da es bei bis zu 20% der Welpen mit früher Impfung (8 – 9 Wochen oder vorher) gegen Parvovirusinfektion (CPV) und Staupe (CDV) beim Vorliegen hoher maternaler Antikörperspiegel nicht zu einer ausreichenden Immunität kommt, wird eine 3. Impfung mit 16 Wochen empfohlen. Wird ein Hund erst im Alter von 12 Wochen vorgestellt, genügt i,d.R. eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen.

2.  Mit einer Impfung im Alter von 6 – 12 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Das Ziel dieser Impfung ist es, bei Tieren mit noch ungenügender Immunantwort eine protektive Immunität zu induzieren.

3.  Bei Parvovirose-Problembeständen wird eine Impfung ab 6 Wochen mit entsprechend zugelassenen Impfstoffen und eine Wiederholungsimpfung alle zwei Wochen bis 16 Wochen empfohlen.

4.  In der Schweiz sind multivalente Leptospirose-Impfstoffe, basierend auf den Serovaren der Serogruppen Icterohaemorrhagiae, Canicola, Australis und Grippotyphosa zugelassen. Grundsätzlich sind diejenigen Impfstoffe, welche auch gegen die Serogruppen Australis und Grippotyphosa immunisieren, zu bevorzugen. Bei der Leptospirose-Impfung soll kein Produktewechsel erfolgen, da ansonsten erneut zweimal im Abstand von  3 – 4 Wochen grundimmunisiert werden muss. Das Ziel der multivalenten Impfstoffe ist es, die in der Schweiz vorkommenden Leptospira Serovare besser abzudecken.


WIEDERHOLUNGSIMPFUNGEN HUND
   Bei Zuchthündinnen sollte die Auffrischungsimpfung vor dem Decken erfolgen.
1.  Die Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung kann im Falle von Staupe, HCC und Parvovirose durch den Nachweis eines ausreichend hohen Antikörperspiegels (gemäss Labor bzw. Hersteller) geprüft werden. Erste Bestimmung ist zum Zeitpunkt der ersten fälligen Wiederholungsimpfung möglich. Bei ausreichend hohem Wert danach jährliche Überprüfung des Antikörperspiegels empfohlen. Bei unzureichend hohem Antikörperspiegel Impfung und Überprüfung wieder zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Wiederholungsimpfung. Das Problem besteht darin, dass es für diese 3 Krankheiten keine Impfstoffe mit Einzelkomponenten gibt.

2.  Zwei Impfungen im Abstand von 3-4 Wochen


III. KATZE
GRUNDIMMUNISIERUNG KATZE
Für eine Grundimmunisierung sollte immer dasselbe Produkt verwendet werden.

1.  Analog zum Hund wird bei früh geimpften Tieren (8 – 9 Wochen oder vorher) wegen des Einflusses unterschiedlich hoher maternaler Antikörperspiegel eine 3. Impfung mit 16 Wochen empfohlen. Wird eine Katze im Alter von 12 Wochen vorgestellt, genügt i.d.R. eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen.
 
 
2.  Mit einer Impfung im Alter von 6 – 12 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Das Ziel dieser Impfung ist es, bei Tieren mit noch ungenügender Immunantwort eine protektive Immunität zu induzieren.
 
 
3.  Bei Panleukopenie Problemständen wird eine Impfung ab 6 Wochen mit entsprechenden zugelassenen Impfstoffen und eine Wiederholungsimpfung alle 2 Wochen bis 16 Wochen empfohlen.


WIEDEHOLUNGSIMPFUNGEN KATZE
Bei Zuchtkätzinnen sollte die Auffrischungsimpfung vor dem Decken erfolgen.

1.  Die Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung kann nur für die Panleukopenie durch den Nachweis eines ausreichend hohen Antikörperspiegels (gemäss Labor bzw. Hersteller) geprüft werden. Erste Bestimmung zum Zeitpunkt der ersten fälligen Wiederholungsimpfung ist möglich. Bei ausreichend hohem Wert danach jährlich Überprüfung des Antikörperspiegels empfohlen. Bei unzureichend hohem Antikörperspiegel Impfung und Überprüfung wieder zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Wiederholungsimpfung. Für die anderen Krankheiten, gegen die geimpft wird, kann keine Bestimmung des Antikörperspiegels erfolgen.
 
 
2.  Da nicht alle Impfstoffe genau gleich sind (lebend attenuiert oder Totvakzine), kann es vorkommen, dass Ihr Tierarzt bei einer Umstellung auf einen Imfpstoff eines anderen Herstellers eine neue Grundimmunisierung durchführen muss, damit der Impfschutz greift.


BEMERKUNGEN ZUR FELV – IMPFUNG
                                                                                                                               
Zurück zum Seiteninhalt