Tierarzt Limmattal Natascha Rusch Bahnhofstr. 80, 8902 Urdorf, 044 734 34 40
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Klassische Medizin
Impfempfehlungen der SVK-ASMPA 2022

I.   GRUNDSÄTZLICHES
1.  Es soll jedes Jahr ein Gesundheitscheck der Katze / des Hundes und ein Impfgespräch mit den Tierbesitzenden in der tierärztlichen Praxis erfolgen. Im Rahmen dieses Termines wir ermittelt, ob und / oder welche Impfung nötig und gewünscht sind.

2.  Impfprophylaxe ist nach wie vor die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung ist eine vollständige Grundimmunisierung sowie die anschliessende Wiederholungsimpfung.

3.  Ein möglichst hoher Anteil geimpfter Tiere in der Population ist anzustreben.

4.  Die Impfantigene und -intervalle sollen optimal auf das einzelne Tier abgestimmt werden, um einen bestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Bei trächtigen Tieren und bei Tieren mit Immunsuppression sollten inaktivierte Vakzinen verwendet werden.

5.  In gewissen Situationen kann eine Überprüfung der Immunantwort vor oder nach Impfung mittels serologischer Tests indiziert sein. Da die erhältlichen Testverfahren oft ungenügend standardisiert sind, kann die Titerbestimmung nur mit Vorbehalt empfohlen werden. Ausserdem korreliert der Antikörpertiter nur bei ausgewählten Impfkomponenten (Parvovirus, felines Panleukopenievirus, Adenovirus und Staupevirus) mit dem Vorliegen einer protektiven Immunität.

6.  Die Impfempfehlungen sind bewusst vorsichtig formuliert. Sie werden laufend überprüft und dem neusten Erkenntnisstand angepasst.

7.  Vaccinovigilance ist ein System für Rückmeldungen über unerwünschte Wirkungen von immunologischen Tierarzneimitteln.


II.  HUND
GRUNDIMMUNISIERUNG HUND
Für eine Grundimmunisierung sollte immer dasselbe Produkt verwendet werden.
1.  Da es bei bis zu 20% der Welpen mit früher Impfung (8 – 9 Wochen oder vorher) gegen Parvovirusinfektion (CPV) und Staupe (CDV) beim Vorliegen hoher maternaler Antikörperspiegel nicht zu einer ausreichenden Immunität kommt, wird eine 3. Impfung mit 16 Wochen empfohlen. Wird ein Hund erst im Alter von 12 Wochen vorgestellt, genügt i,d.R. eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen.

2.  Mit einer Impfung im Alter von 6 – 12 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Das Ziel dieser Impfung ist es, bei Tieren mit noch ungenügender Immunantwort eine protektive Immunität zu induzieren. Bei Hunden im Alter von ≥ 6 Monaten, die bis dato nicht geimpft wurden oder keine korrekte Grundimmunisierung erhalten hatten, genügt bei CDV, CAV, CPV, und CPiV eine einzelne Impfung für die Grundimmunisierung; gegen Leptospirose muss zur Grundimmunisierung immer zweimal im Abstand von 3 – 4 Wochen geimpft werden.

3.  Bei Parvovirose-Problembeständen wird eine Impfung ab 6 Wochen mit entsprechend zugelassenen Impfstoffen und eine Wiederholungsimpfung alle zwei Wochen bis 16 Wochen empfohlen.

4.  In der Schweiz sind multivalente Leptospirose-Impfstoffe, basierend auf den Serovaren der Serogruppen Icterohaemorrhagiae, Canicola, Australis und Grippotyphosa zugelassen. Grundsätzlich sind diejenigen Impfstoffe, welche auch gegen die Serogruppen Australis und Grippotyphosa immunisieren, zu bevorzugen. Bei der Leptospirose-Impfung soll kein Produktewechsel erfolgen, da ansonsten erneut zweimal im Abstand von  3 – 4 Wochen grundimmunisiert werden muss. Das Ziel der multivalenten Impfstoffe ist es, die in der Schweiz vorkommenden Leptospira Serovare besser abzudecken.


WIEDERHOLUNGSIMPFUNGEN HUND
   Bei Zuchthündinnen sollte die Auffrischungsimpfung vor dem Decken erfolgen.
1.  Die Notwendigkeit einer Wiederholungimpfung kann durch den Nachweis eines ausreichend hohen Antikörperspiegels (gemäss Labor bzw. Hersteller) geprüft werden. Erste Bestimmung zum Zeitpunkt der ersten fälligen Wiederholungsimpfung möglich. Bei ausreichend hohem Wert danach jährliche Überprüfung des Antikörperspiegels empfohlen. Bei unzureichend hohem Antikörperspiegel Impfung und Überprüfung wieder zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Wiederholungsimpfung.

2.  Zwei Impfungen im Abstand von 3-4 Wochen


III. KATZE
GRUNDIMMUNISIERUNG KATZE
Für eine Grundimmunisierung sollte immer dasselbe Produkt verwendet werden.

1.  Analog zum Hund wird bei früh geimpften Tieren (8 – 9 Wochen oder vorher) wegen des Einflusses unterschiedlich hoher maternaler Antikörperspiegel eine 3. Impfung mit 16 Wochen empfohlen. Wird eine Katze im Alter von 12 Wochen vorgestellt, genügt i.d.R. eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen.

2.  Mit einer Impfung im Alter von 6 – 12 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Das Ziel dieser Impfung ist es, bei Tieren mit noch ungenügender Immunantwort eine protektive Immunität zu induzieren. Bei Katzen im Alter von  ≥  6 Monate, die bis dato nicht geimpft wurden oder keine korrekte Grundimmunisierung erhalten hatten, genügt bei FPV eine einzelne Impfung für die Grundimmunisierung; bei FHV und FCV wird zur Grundimmunisierung eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 – 4 Wochen empfohlen.

3.  Bei Panleukopenie Problemständen wird eine Impfung ab 6 Wochen mit entsprechenden zugelassenen Impfstoffen und eine Wiederholungsimpfung alle 2 Wochen bis 16 Wochen empfohlen.


WIEDEHOLUNGSIMPFUNGEN KATZE
Bei Zuchtkätzinnen sollte die Auffrischungsimpfung vor dem Decken erfolgen.
1.  Die Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung kann durch den Nachweis eines ausreichen hohen Antikörperspiegels (gemäss Labor bzw. Hersteller) geprüft werden. Erste Bestimmung zum Zeitpunkt der ersten fälligen Wiederholungsimpfung möglich. Bei ausreichend hohem Wert danach jährlich Überprüfung des Antikörperspiegels empfohlen. Bei unzureichend hohem Antikörperspiegel Impfung und Überprüfung wieder zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Wiederholungsimpfung.

2.  Bei einer Umstellung von FCV G1/431 (Purevax RCP) auf FCV F9 (Feligen CRP) ist eine erneute Grundimmunisierung wird empfohlen, wenn die Katze zwar bereits früher mit FCV G1/431 (Purevax RCP) geimpft wurde, die letzte Impfung jedoch mehr als 3 Jahre zurückliegt. Es handelt sich um eine Umstellung von einer lebend-attenuierten auf eine Totvakzine, so wie eine Umstellung der Impfantigene (FCV F9 auf FCV G1/431). Umgekehrt ist bei einem Wechsel von FCV G1/431 (Purevax RCP) auf FCV F9 (Feligen CRP) eine Impfung ausreichend, da es sich um die Umstellung auf einen lebend-attenuierten Impfstoff bei einer erwachsenen Katze mit reifem Immunsystem handelt.


BEMERKUNGEN ZUR FELV – IMPFUNG
                                                                                                                               
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